| Warenkorb: 0 Artikel | | | Summe: € 0,00 |
Die Aufführungsmeldung muss spätestens 10 Tage vor der ersten Aufführung eingereicht werden.
Sie erhalten daraufhin vom Verlag rechtzeitig eine schriftliche Aufführungsgenehmigung.
Falls Sie an einer Fernsehaufzeichnung durch unseren Partner OBLECTA AG interessiert sind, sollte die Meldung
30 Tage vor der ersten Aufführung erfolgen, damit die Verträge rechtzeitig ausgestellt werden können.
Falls Sie ein erworbenes Theaterstück nicht aufführen möchten, melden Sie dies spätestens 9 Monate nach dem Kauf des Rollensatzes um kostenpflichtige Nachforschungen zu vermeiden und das Aufführungsrecht evtl. neu bezahlen zu müssen.
Falls Sie das Stück später aufführen möchten, lassen Sie sich hier das
Aufführungsrecht kostenlos um ein Jahr verlängeren.
Kostenlose Verlängerungen sind bis maximal 10 Jahre nach dem Kauf des Rollensatzes möglich. Bei späteren Aufführungen muss das Aufführungsrecht auf jeden Fall neu erworben werden.
Die Einnahmenmeldung ist spätestens 10 Tage nach der letzten Vorstellung einzureichen.
Erfolgen die Aufführungen über mehrere Monate erstreckt, so ist zu jedem Monatsende eine Einnahmenmeldung einzureichen.
Laden Sie hier ein Formular zur Meldung Ihrer Aufführungstermine
Laden Sie hier ein Formular zur Meldung ihrer Einnahmen
Laden Sie hier ein Formular zur Nichtaufführungsmeldung
Sicher zahlen mit
Bis 13.00 Uhr bestellt, mit Paypal bezahlt, am gleichen Tag versandt.